Auf seiner heutigen Sitzung hat der Chemnitzer Stadtrat die Aufhebung des Beschlusses Übernahme der privaten Grundstücksentwässerungsleitung Straße „Grüner Winkel“ in das Sondervermögen des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz aus dem Jahr 2013 beschlossen und sich damit für die Interessen der Anwohner am Grünaer Grünen Winkel ausgesprochen.

Ich habe den brisanten Fall seit 2015 intensiv begleitet und mit Hilfe der Landesdirektion aufgeklärt. Der Fall ist ein Beispiel von krassem Verwaltungsversagen. Für die Anwohner am Grünen Winkel bedeutet der Stadtratsbeschluss einen Sieg auf ganzer Linie. Sie kommen damit nach jahrelangem Streit endlich zu ihrem Recht. Gleichzeitig ist die gestrige Entscheidung ein Denkzettel für den ESC und das Rechtsamt der Stadtverwaltung. Denn obwohl spätestens seit Ende 2015 feststand, dass die Entscheidung des Stadtrates von 2013 mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer falschen Rechtsaufassung beruhte, wurden die Grünaer weiter mit Kostenübernahmen gegängelt und hingehalten. Ich fordere nun den Entsorgungsbetrieb auf, schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen Anschluss und Verlegung umzusetzen.

Hintergrund:

Mitte der 90er Jahre hatten die Anwohner des Grünen Winkels in Grüna ihre Grundstücke auf eigene Kosten erschlossen und die Abwasseranlagen in Eigenleistung gebaut. Zunächst wurde das anfallende Abwasser in eine private vollbiologische Kleinkläranlage geleitet. Im Jahr 2011 erfolgte der Anschluss an den örtlichen Mischwassersammler und damit aus Sicht der Grünaer der Übergang der Leitungen in den Besitz und Verantwortungsbereich des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz (ESC). Dies lehnte der ESC jedoch ab.

Daraufhin wandten sich die Grünaer an den Petitionsausschuss der Stadt Chemnitz. Dieser lehnte mit Verweis auf das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt ab. Demnach ist die Straße am Grünaer Grünen Winkel zwar eine öffentliche Straße, die darin liegenden Leitungen jedoch nicht Teil des öffentlichen Abwassernetzes. Nach Ansicht des ESC sollten die Anwohner sogar für die Kosten der Verlegung eines letzten Teilstückes zur Kasse gebeten werden. Im Jahr 2015 versuchten zuletzt Stadträte im Betriebsausschuss eine Änderung zugunsten der Grünaer zu erreichen. Auch dieser Versuch scheiterte am Veto des ESC.

Der Abwasserstreit beschäftigte zuletzt auch den Petitionsausschuss des Landtages. Dieser stellte fest, dass seitdem der Grüne Winkel zu einer öffentlichen Straße wurde, auch die darin verlaufenden Leitungen in das Eigentum des ESC hätten übernommen werden müssen. Der Entsorgungsbetrieb ist für Unterhaltung und Erneuerung verantwortlich. Dies gilt sowohl im Falle einer notwendigen Sanierung wie auch für den Fall einer Umverlegung. Eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer ist rechtlich unzulässig. Die Landesdirektion wies daraufhin die Stadt Chemnitz an, den vom Stadtrat im Jahr 2013 gefassten Beschluss aufzuheben und den Landtagsbeschluss umzusetzen.

 

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