Sachsen bei Sicherheit im Fußball auf gutem Weg

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Dialog zwischen Vereinen, Sicherheitsbehörden und Fans bleibt wichtigste Strategie

Mit seinem Beschluss vom 29.03.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kosten für einen sicherheitsbedingten Mehraufwand bei Polizeieinsätzen dem Veranstalter grundsätzlich in Rechnung gestellt werden können, den konkreten Fall aber an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurücküberwiesen.

Schon im Jahr 2015 haben sich die Koalitionsfraktionen SPD und CDU intensiv mit dem Thema befasst und mit dem Landtagsbeschluss „Sicherheit im Fußball – Stärkung der sächsischen Fanprojekte“ konkrete Schritte zur Stärkung der Fanprojekte und Erhöhung der Sicherheit in und ums Stadion eingeleitet. Bereits seit mehr als drei Jahren setzen wir damit auf den verstärkten Dialog zwischen Vereinen, Sicherheitsbehörden und Fans. Der damalige Antrag war das Ergebnis eines langfristig angelegten Prozesses, den viele Fachleute begleiteten und in dessen Verlauf Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, Fans, Fanprojekten, Vereinen und Wissenschaft zu Wort kamen.

Die Frage der Kostenübernahme für Polizeieinsätze ist eine komplexe und schwierige rechtliche Frage, wie die Rücküberweisung des Falls vom Bundesverwaltungsgericht an das Oberverwaltungsgericht zeigt. Die Sicherheit rund um Fußballspiele ist nicht nur eine Aufgabe der Polizei. Aber im öffentlichen Raum ist nunmal der Staat zuständig. Wir bleiben bei unserem Ansatz und setzen auf den Dialog aller beteiligten Akteure und eine engere Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Verbänden und Sicherheitsbehörden bereits im Vorfeld der betreffenden Partien.

Für mich ist Fußball als schönste Nebensache der Welt ein friedliches Sportfest für die ganze Familie und keine Risikosportart. Fanatismus, Rassismus und Rechtsextremismus haben im Stadion selbstverständlich nichts zu suchen. Darum stehen zu allererst die Vereine in der Pflicht dagegen vorzugehen.

Sollten in Einzelfällen Kosten für die Vereine geltend gemacht werden, so könnten das große Clubs, wie im verfahrensgegenständlichen Fall etwa Werder Bremen, ohne Probleme selbst schultern. Den Vereinen in den niedrigeren Spielklassen und im Amateurfußball auch und gerade hier bei uns in Sachsen müsste dann dabei der DFB unter die Arme greifen. Die in Frage stehenden Summen kann der größte Sportverband der Welt aus der Portokasse bezahlen.

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