Reform der Tourismusfinanzierung

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Foto: knetschkedesign, fotolia.com
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Am 28. September haben wir im Sächsischen Landtag die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Damit reformieren wir die Tourismusfinanzierung. Wir folgen einerseits der hier im Hohen Haus beschlossenen Tourismusstrategie 2020. Auf der anderen Seite nehmen wir Verantwortung wahr für 200.000 Beschäftigte im sächsischen Tourismus.

Wir setzen dabei deutlich auch auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Kommunen können nunmehr auch Ski- und Wanderbusse, ÖPNV-Angebote zu Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten mit Einnahmen aus der Kurtaxe finanzieren. Damit ist Sachsen nach Baden-Württemberg das zweite Flächenland, das diesen Weg geht und damit einen wesentlichen Beitrag zu nachhaltigem Tourismus leistet.

Sachsen ist mit der vorliegenden Novellierung einer der Vorreiter für eine moderne Tourismusfinanzierung, die Chancen betont und neue Möglichkeiten aufzeigt. Wir stellen mit der heutigen Abstimmung auch Weichen für die zukünftige, weiter positive Entwicklung des Tourismus im Freistaat. Denn Investitionen in den Tourismus sind aktive Wirtschaftsförderung, die Arbeitsplätze sichert und neue schafft.

Investitionen in den Tourismus sind aber auch wichtig für das Image des Freistaates, für Weltoffenheit und Gastfreundschaft und daran sollten wir alle Interesse haben.

 

Hintergrund: Anlass der Gesetzesänderung war die gerichtliche Auseinandersetzung um die Kurtaxe in Dresden. Künftig können alle Orte mit nachweislich touristischem Aufwand eine Gästetaxe erheben – nicht nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte.

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