+++ Nachhaken lohnt sich +++ Vorschläge für Transparenz und Effektivität +++

Die Arbeit des Petitionsausschusses war heute prominentes Thema im Landtag. Ich habe in der Debatte deutlich gemacht, dass es sich lohnt, Behördenhandeln in Frage zu stellen und im Zweifel überprüfen zu lassen. Der Jahresbericht des Ausschusses macht deutlich, dass wir wieder bei vielen Petitionen einen ganz konkreten Erfolg für die Menschen vor Ort erreichen konnten.

Wir haben in Sachsen eines der umfassendsten, fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Petitionssysteme in ganz Deutschland. Aber ich sage auch: Gutes kann noch besser werden. Wir wollen uns noch in dieser Legislaturperiode der Überarbeitung des Petitionsrechtes widmen.

Mit einem verbesserten Online-Verfahren könnte das Petitionswesen nicht nur transparenter, sondern auch effektiver gemacht werden. Ein anderes Beispiel sind Mehrfachpetitionen: Durch die Möglichkeit eines Mitzeichnungsverfahrens ließen sich Mehrfachpetitionen vermeiden. Der Ausschuss könnte intensiver über generelle Sachverhalte diskutieren, anstatt manch einen Sachverhalt in mehreren Sitzungen wiederholt zu beschließen.

Hintergrund:
Art. 35 der Sächsischen Verfassung gewährt jedermann das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“
Der Petitionsausschuss ist mit 28 Mitgliedern der größte Ausschuss des Sächsischen Landtages. Damit unterstreicht das Parlament den hohen Stellenwert der Bürgeranliegen.

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