Gesetz zur Erleichterung der Hochschulzulassung und zur Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag

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Mit der Novellierung des Hochschulzulassungsgesetz setzt die Koalition einen weiteren Punkt aus ihrem Koalitionsvertrag um. Im Sportkapitel heißt es: „Die Vereinbarkeit von Leistungssport, Beruf und Studium fördern wir ebenso wie den Spitzensport und die Olympiastützpunkte. Wir werden in Gesprächen mit den Hochschulen … auch prüfen, inwiefern Leistungssportlern ein erleichterter Zugang zu Studienfächern gewährt werden kann.“ Diese Gespräche haben wir geführt und auf Initiative von CDU und SPD im November 2017 eine Anhörung zur Profilquote für Spitzensportler durchgeführt.

Jetzt wurde diese Vorab-Quote für Spitzensportlerinnen in Gesetzesform gegossen. So fördern wir die duale Karriere von Athletinnen und Athleten, die in Sachsen wohnen und trainieren. Im Jahr 2017 gab es 383 Bundeskader-Athleten in Sachsen. Davon studierten 91 Sportler an den verschiedenen Hochschulen in Sachsen. Einige Sportler konnten damals ihr Wunschstudium nicht aufnehmen, da die Hürde des örtlichen Numerus Clausus zu hoch war. Genau diesen Sportlern helfen wir durch die neue Profilquote. Wir eröffnen Ihnen den Weg zum Studium, da sie zu einem im öffentlichen Interesse zu förderndem Personenkreis gehören.

Diese Maßnahme ist auch ein sächsischer Beitrag zur Spitzensportreform. Bieten wir doch so unseren TOP-Athleten eine verlässliche Perspektive und ebenen den Weg in den Beruf nach der Sport-Karriere. Sicherlich wird nur eine Handvoll von Menschen von dieser Regelung pro Jahr profitieren, aber diese Menschen repräsentieren unseren Freistaat auf der internationalen Sport-Bühne.

Der Gesetzentwurf birgt noch weitere Maßnahmen. Erstmals wird eine Vorab-Quote für in der beruflichen Bildung Qualifizierte nunmehr gesetzlich fixiert. Das heißt wir stellen Durchlässigkeit im Bildungssystem her! Und wir stärken das Lehrerbildung. Dies geschieht durch die verpflichtende und angemessene Berücksichtigung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Pädagogik bzw. Schule oder vergleichbarer praktischer Tätigkeiten an Schulen bei der Zulassung zu einem Lehramtsstudium. Wer also vorab praktische pädagogische Erfahrung sammelt, bekommt einen Bonus bei der Bewerbung zum Lehramtsstudium.

Das FSJ Pädagogik ist eine sächsische Erfindung. Sind wir mit 80 Plätzen gestartet, erhöhte die Koalition die Plätze auf 160, im kommenden Schuljahr 2019/2020 können 200 Freiwillige ihre Erfahrungen sammeln. So werden unser Schulen unterstützt sowie zugleich Berufs- und Studienorientierung in der Praxis gelebt. Nach einem FSJ Pädagogik kennen die jungen Leute ihren späteren Arbeitsort und treffen eine bewusste Entscheidung für ein Lehramtsstudium. Das hilft die Abbruchquote zu senken. Und da man ein FSJ meist in der Heimat absolviert, hilft der Bonus auch sächsischen Abiturienten, einen Studienplatz zu erhalten.

In der Anhörung wurden die ersten Erfahrungen vom Prorektor für Bildung der Universität Leipzig geschildert. Professor Hofsäss führte aus: „Von den 436 Bewerbern zum Wintersemester 2017/18, die diese Bescheinigung beigebracht hatten, konnten 310 eine Zulassung erhalten. Wenn wir jetzt die weitere Frage stellen würden, wie viele die Zulassung nicht erhalten hätten, wenn es diesen Bonus nicht gegeben hätte, dann kämen wir auf 211. Das heißt, 211 Lehramtsstudierende, die sonst nicht bei uns hätten immatrikuliert werden können, sind dadurch immatrikuliert worden. Wir nehmen pro Studienjahr 1 300 auf. 211 ist also durchaus eine sehr schöne Quote.“

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