Chemnitz erhält 2016 312.000 Euro zur Fachkräftesicherung

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Fachkraefteallianz-06d5b182Damit werden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung mit bis zu 90 Prozent gefördert. Künftig wird ein jährliches Regionalbudget bis zum Jahr 2020 zur Verfügung gestellt, mit dem Chemnitz Fördermaßnahmen beantragen kann. Für 2016 stehen für den gesamten Freistaat rund 4,3 Millionen Euro bereit.

Ich begrüße die Entscheidung unseres Arbeitsministers Martin Dulig. Wir haben die Fachkräfteallianz im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Jetzt ist das Geld für mindestens fünf Jahre da und hier vor Ort können gezielte Maßnahmen zur Sicherung von Fachkräften umgesetzt werden. Ich habe mich beim Arbeitsminister dafür stark gemacht, dass die Mittel direkt in die Regionen fließen, schließlich weiß man hier am besten, wie das Geld zielgerichtet eingesetzt werden kann.
Außerdem sind die Förderbereiche breit gefasst, um einen großen Handlungsspielraum zu ermöglichen:
Fördergegenstände im Rahmen der Regionalbudgets sind u. a. die Information und Sensibilisierung von Unternehmen, die Stärkung von Unternehmens- und Branchenverbünden, die Einrichtung von Fachkräftepools, die stärkere Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie regionale Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.

Die sächsische Wirtschaft wächst, Unternehmen expandieren – doch schon heute suchen einzelne Branchen dringend Fachkräfte. Die Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen und in Chemnitz zu halten.

Hintergrund:
Dem sächsischen Arbeitsmarkt werden allein bis 2025 ca. 465.000 Erwerbstätige nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Förderung aus der Fachkräfterichtlinie setzt dieser Entwicklung etwas entgegen. Bis 2020 sind rund 40 Millionen Euro beantragt, davon ca. 22 Millionen Euro für die regionale Förderung, rund 9 Millionen Euro für sachsenweite Vorhaben und rund 9,5 Millionen Euro fließen in das Programm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“. Mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) wurde ein einfaches und schlankes Förderverfahren abgestimmt. Am 29. April 2016 tritt die Richtlinie in Kraft. Dann können Anträge bei der SAB gestellt werden.